-Bestehen nach einer Trennung oder Scheidung ungelöste Besuchskonflikte ?
-Suchen Sie einen Ort, wo Begleitete Besuchstage und Kindesübergaben durchgeführt werden?
Die Begleiteten Besuchstage richten sich an geschiedene oder getrennt lebende Eltern, wenn gerichtliche oder vormundschaftliche Auflagen die Ausübung des Besuchsrechtes unter fachlicher Aufsicht verlangen. Im Zentrum stehen dabei die Interessen der Kinder.
Begleitete Besuchstage sollen ermöglichen, dass ein Kind auch zum besuchsberechtigten Elternteil eine tragfähige Beziehung aufrechterhalten oder wieder herstellen kann. Eine Teilnahme ist deshalb für alle Kinder ohne Mindestalter möglich.
Die Begleiteten Besuchstage finden an zwei Sonntagen im Monat statt. Vor Ort unterstützen zwei Fachleute, je ein Mann und eine Frau, die Eltern und deren Kinder in der Ausübung des Begleiteten Besuchsrechts.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Leistungsvereinbarung von der Wohngemeinde des Kindes. Vor Ort verlangen wir einen Unkostenbeitrag für das Mittagessen.
Es ist auch möglich, nur die Übergabe des Kindes an den anderen Elternteil zu begleiten. Zudem können individuelle Einzelbegleitungen beansprucht werden.
Kosten Über die genauen Kosten geben wir gerne Auskunft. Bitte rufen Sie uns an, 071 228 09 80 (Mo - Do).
Die örtliche Zuständigkeit Dieses Angebot können Gemeinden und Privatpersonen aus den Kantonen St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden nutzen.